
RECHTLICHE ANGABEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote von Weser-Ems Dienstleistungen GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
2. Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet Weser-Ems Dienstleistungen GmbH rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
4. Stornokosten, Rücksendung bei Unzustellbarkeit
Umzüge
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: – bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme – bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme
Transport
Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten sowie Warte- oder Ladezeiten werden berechnet. Wiederholte Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung.
5. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Umzüge
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Transport
Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von Weser-Ems Dienstleistungen GmbH, die auf der Homepage der jeweils gültigen Fassung erläutert sind. Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann Weser-Ems Dienstleistungen GmbH für die Zahlungsaufforderung (2. Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die Erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind. Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gegenüber Weser-Ems Dienstleistungen GmbH geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Weser-Ems Dienstleistungen GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Weser-Ems Dienstleistungen GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingereicht und gutgeschrieben ist. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH behält sich die Ablehnung von Scheckzahlungen vor. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH akzeptiert keine Wechsel. In Einzelfällen behält sich Weser-Ems Dienstleistungen GmbH vor, eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen. Werden Weser-Ems Dienstleistungen GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist Weser-Ems Dienstleistungen GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers sofort fällig zu stellen. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH ist in diesem Falle weiterhin berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Weser-Ems Dienstleistungen GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
7. Verzug, Aufrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH ist grundsätzlich berechtigt, Barzahlung zu verlangen. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann Weser-Ems Dienstleistungen GmbH für die Zahlungsaufforderung (2.Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind. Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gegenüber Weser-Ems Dienstleistungen GmbH geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Weser-Ems Dienstleistungen GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Weser-Ems Dienstleistungen GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingereicht und gutgeschrieben ist. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH behält sich die Ablehnung von Scheckzahlungen vor. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH akzeptiert keine Wechsel. In Einzelfällen behält sich Weser-Ems Dienstleistungen GmbH vor, eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen. Werden Weser-Ems Dienstleistungen GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist Weser-Ems Dienstleistungen GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers sofort fällig zu stellen. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH ist in diesem Falle weiterhin berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Übergabe des Gutes
Umzüge
Das Transportgut wird der Firma Weser-Ems Dienstleistungen GmbH unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Weser-Ems Dienstleistungen GmbH angezeigt wird.
Transport
Erkennbare Schäden oder Fehmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Frachtführer auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferdatum, bei Weser-Ems Dienstleistungen GmbH schriftlich anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte, wie z.B „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“, bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet genaue Mengen beim Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist (z.B. 1500 Schrauben auf einer Palette oder 25 Kartons mit jeweils 250 Stück Inhalt, usw.)
9. Versand und Gefahrenübergang
Die Haftung für das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an den Frachtführer. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich wird bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über.
10. Haftungsausschlüsse Umzüge
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: – Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. – ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; – Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; – Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; – Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. – Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; – natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
11. Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, – wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde; – wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
12. Pfandrecht
Weser-Ems Dienstleistungen GmbH hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.
13. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
14. Haftungsausschlüsse Transport
Für das Transportgut besteht über den jeweiligen Frachtführer eine Transportversicherung, wobei Tara hier nicht berücksichtigt werden kann, ausgenommen die Verpackung ist fester Bestandteil des Transportgutes. Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung ist möglich. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt. Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet Weser-Ems Dienstleistungen GmbH bzw. der Frachtführer nur wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass der Schaden auf Verschulden von Weser-Ems Dienstleistungen GmbH bzw. des Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä. ist die Haftung auf den Materialwert des Transportgutes beschränkt. Gefahrgut, Wertgegenstände, Schmuck, usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung.
15. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. Weser-Ems Dienstleistungen GmbH vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlende Bestimmungen.
